Schulelternrat

Elternmitwirkung in der Schule ist ein Angebot.

Wo es nicht angenommen wird, findet es nicht statt!

 

Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen; vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule - z.B. bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, bei der Einführung von neuen Schulbüchern - gehört werden. Der Schulelternrat kann in Versammlungen allen Erziehungsberechtigten über seine Tätigkeit berichten.

 

Aufgaben für den Schulelternrat können grundsätzlich alle schulischen Fragen sein, u.a.:

 

· Schulordnung

 

· Probleme der Pausenaufsicht

 

· Unterrichtsversorgung / Unterrichtsausfall

 

· Stundenpläne

 

· räumliche und sächliche Ausstattung der Schule

 

· Gestaltung von Schulhöfen

 

· Schulleben / Schulkultur

 

· Vorbereitung von Tagesordnungspunkten von Gesamtkonferenzen,  

  Teilkonferenzen und Fachkonferenzen

 

· gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule

 

 

 Zur Entscheidungsfindung können Arbeitsgruppen eingerichtet werden.